Fahrradstraßen - Verkehrsregeln

Heute mal in aufklärender Mission unterwegs: in Deutschland gibt es aktuell (08/2013) über 140 sog. Fahrradstraßen. In München sollen es bis Ende 2013 alleine 47 sein. Nur leider hat man so beim täglichen radeln das Gefühl, die wenigsten Autofahrer wissen, was eine Fahrradstraße ist, bzw. kennen nicht die dazu geltenden Regeln. Daher...

  • eine Fahrradstraße ist eine Straße, deren Fahrbahn nach StVO dem Radverkehr vorbehalten ist
  • andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen und sind nur "geduldet"
  • die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
  • auch auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften
  • es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln
  • Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig, muss der Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern
  • auch auf Fahrradstraßen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme 

Wer sich weiter informieren möchte, kann dies z.B. hier tun Wikipedia - Fahrradstraße (und Links unten) - klick oder z.B. beim ADFC-Position Fahrradstraßen - klick

Und wenn sich das dann mal ein wenig rumgesprochen hat, steht einem gemeinsamen Miteinander - auch in der Fahrradstraße - nichts mehr entgegen ;-)

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